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   VG Augsburg, 12.03.2010 - Au 7 S 10.30068   

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VG Augsburg, 12.03.2010 - Au 7 S 10.30068 (https://dejure.org/2010,71591)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12.03.2010 - Au 7 S 10.30068 (https://dejure.org/2010,71591)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12. März 2010 - Au 7 S 10.30068 (https://dejure.org/2010,71591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nigeria; Seewegeinreise; unglaubwürdiger Sachvortrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Augsburg, 02.10.2009 - Au 7 S 09.30151

    Prozesskostenhilfe; Nigeria; Seewegseinreis; Asylantrag offensichtlich

    Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2010 - Au 7 S 10.30068
    In einem deutschen Seehafen, der von der internationalen Seeschifffahrt angelaufen wird, erfolgt die grenzpolizeiliche Kontrolle unmittelbar nach dem Festmachen an Bord des Schiffes (VG Augsburg vom 2.10.2009 - Au 7 S 09.30151).

    Des Weiteren werden zur Verhinderung von illegalen Einreisen im gesamten Bereich der Grenzübergangsstellen im Hafen Polizeistreifen und Zivilfahndungskräfte eingesetzt; an den Zolldurchlässen des Freihafengeländes führt die Bundeszollverwaltung stichprobenartige Kontrollen bei Personen durch, die das Freihafengelände verlassen wollen (VG Augsburg vom 2.10.2009 - a.a.O.).

  • VG Augsburg, 22.09.2009 - Au 7 S 09.30149

    Nigeria; Luftwegseinreise; Asylantrag offensichtlich unbegründet; unglaubwürdiger

    Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2010 - Au 7 S 10.30068
    Ernstliche Zweifel liegen vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Abschiebungsandrohung - insbesondere das Offensichtlichkeitsurteil des Bundesamtes - einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. BVerfG vom 14.05.1996 - a.a.O.; VG Augsburg vom 22.9.2009 - Au 7 S 09.30149).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2010 - Au 7 S 10.30068
    Erforderlich aber auch ausreichend für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist aber, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, d. h. dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (BVerwG vom 17.10.2006 - 1 C 18/05).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1998 - 25 A 361/98

    Asylbewerber; Glaubwürdigkeit; Glaubhaftigkeit eines Verfolgungsschicksals;

    Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2010 - Au 7 S 10.30068
    a) Die Glaubwürdigkeit des Antragstellers insgesamt wird bereits durch die unwahren Angaben zu seiner Einreise durchgreifend erschüttert (dazu OVG NRW vom 3.12.1998, Az.: 25 A 361/98.A).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2010 - Au 7 S 10.30068
    Das Gericht hat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Einschätzung des Bundesamtes, dass der hier geltend gemachte Anspruch auf Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 1 AufenthG offensichtlich nicht besteht, zum Gegenstand seiner Prüfung zu machen (BVerfG vom 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93).
  • BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2010 - Au 7 S 10.30068
    Im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (vgl. § 77 Abs. 1 AsylVfG) bestehen an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Bundesamtes vernünftigerweise keine Zweifel, so dass sich die Ablehnung des Antrags nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG vom 20.9.2001 - 2 BvR 1392/00; BVerfG vom 3.9.1996 - 2 BvR 2353/95).
  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm

    Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2010 - Au 7 S 10.30068
    Im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (vgl. § 77 Abs. 1 AsylVfG) bestehen an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Bundesamtes vernünftigerweise keine Zweifel, so dass sich die Ablehnung des Antrags nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG vom 20.9.2001 - 2 BvR 1392/00; BVerfG vom 3.9.1996 - 2 BvR 2353/95).
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